«Advokatskaya Gazeta», die Zeitschrift der Anwaltschaft in Russland, veröffentlichte den Artikel eines TV&P-Anwalts, der sich mit der Frage befasst, ob es im Interesse eines Angeklagten möglich ist, die schriftliche Aussage eines Zeugen mit rechtlicher Wirkung in einem Strafverfahren zu hinterlegen, falls sich der Zeuge weigert, vor Gericht zu erscheinen.

In Strafverfahren gibt es Situationen, in denen ein Rechtsanwalt auf Personen aufmerksam wird, die nicht als unmittelbare Zeugen in den Fall verwickelt sind, deren Aussagen gleichwohl für die Prüfung des Falls bedeutend sein können. Zwar hat ein Anwalt das Recht hat, solche Personen als Zeugen zu benennen, doch gibt es Situationen, in denen eine Person, die aus verschiedenen Gründen für den angeklagten Mandanten günstige Aussagen machen oder Belege vorlegen könnte, die Teilnahme an der Gerichtsverhandlung ablehnt (beispielsweise aufgrund von Befürchtungen in die Strafsache verwickelt zu werden, einer Geschäftsreise usw.). In diesem Zusammenhang prüft der Autor den Beweiswert, den die schriftliche Aussage der betroffenen Person gegenüber dem Anwalt in dem Gerichtsverfahren hat. Aufgrund der Analyse der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts der Russischen Föderation und der Gerichte der allgemeinen Gerichtsbarkeit kommt der Autor zu dem Schluss, dass es ratsam ist, die schriftliche Erklärung des Zeugen gegenüber dem Rechtsanwalt zusammen mit dem Antrag auf Vernehmung dieser Person als Zeuge bei Gericht einzureichen. Wenn es den Interessen des angeklagten Mandanten nützt, kann die betroffene Person, nachdem sie den Status eines Zeugen erhalten hat, die Verschiebung einer Gerichtsverhandlung beantragen.

Die «Advokatskaya Gazeta» ist das offizielle Organ der Rechtsanwaltskammer der Russischen Föderation und wird seit 2007 veröffentlicht. Die «Advokatskaya Gazeta» widmet sich den wichtigsten rechtlichen Themen, der Rechtsprechung sowie berufsspezifischen Themen der Anwaltschaft.

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